Trinkwasser-Dienstleistungscharta

Die Trinkwasser-Dienstleistungscharta stellt eine Gewährleistung an die Bürger dar, da sie die Qualitätsstandards für den Dienst festlegt, d. h. die Merkmale der von den Stadtwerken erbrachten grundlegenden Dienstleistungen sowie die Fristen, innerhalb derer diese zu erbringen sind.

Werden dieses Fristen nicht eingehalten, hat der Kunde des Trinkwasserversorgungsdienstes das Recht, von den Stadtwerken eine Rückerstattung zu fordern.
Im Folgenden werden die spezifischen Qualitätsstandards des Trinkwasserversorgungsdienstes aufgelistet, welche die Stadtwerke Meran garantieren:

Standard Beschreibung Wert
Einstellung der Lieferung (Schließen des Zählers) bei Vertragskündigung Maximaler Zeitraum zwischen dem Abmeldegesuch des Kunden und der Unterbrechung der Lieferung binnen 3 Arbeitstagen
Freigabe der eingestellten Lieferung bei Kundenwechsel Maximaler Zeitraum zwischen dem Antrag auf Lieferung durch den Kunden und der Aktivierung der Lieferung binnen 3 Arbeitstagen (ohne Änderung der Zählergröße)
Erstellen des Kostenvoranschlags Maximaler Zeitraum zwischen dem Datum des Lokalaugenscheines und dem Datum der Erstellung des Kostenvoranschlages binnen 20 Arbeitstagen bei einem Rohrdurchmesser bis 50 mm
Arbeitsbeginn bei Neuanschlüssen Maximaler Zeitraum zwischen der Bezahlung der Anzahlung (im Falle eines Kostenvoranschlages) oder dem Lokalaugenschein (ohne Kostenvoranschlag) und dem Beginn der Arbeiten binnen 15 Arbeitstagen
Arbeitsbeginn bei Reparaturen ohne Grabung Maximaler Zeitraum zwischen der Verständigung durch den Kunden und dem Beginn der Arbeiten ohne Grabung binnen 5 Arbeitstagen
Arbeitsbeginn bei Reparaturen mit Grabung Maximaler Zeitraum zwischen der Verständigung durch den Kunden und dem Beginn der Arbeiten mit Grabung binnen 10 Arbeitstagen
Beginn der Zählerprüfung Maximaler Zeitraum zwischen dem Antrag des Kunden und dem Austausch des Zählers binnen 5 Arbeitstagen
Beginn der Druckprüfung Maximaler Zeitraum zwischen dem Antrag des Kunden und dem Beginn der Überprüfung des Lieferdruckes binnen 5 Arbeitstagen
Antwortzeiten bei schriftlichen Beanstandungen Maximaler Zeitraum zwischen dem Antrag des Kunden und der Antwort des Betreibers binnen 20 Arbeitstagen (ausgenommen Überprüfung der Eichung)
Unterbrechungszeit bei ordentlichen und außerordentlichen Arbeiten Maximale geplante Unterbrechungzeit der Lieferung maximal 24 Stunden
 

Bei Nichteinhaltung der spezifischen Standards, die in der vorliegenden Dienstleistungscharta festgelegt sind, bezahlen die Stadtwerke auf schriftlichen Antrag durch den Kunden eine alles einschließende Pauschalentschädigung in Höhe von 50 Euro.

Der Rückerstattungsantrag einschließlich der Angaben und Unterlagen, welche die Nichteinhaltung der oben genannten Standards belegen, sind per Post, Fax (0473-448900) oder E-Mail (info@swmeran.it) an folgenden Empfänger zu senden:

Stadtwerke Meran AG
A.-Brogliatistraße 12 – 39012 Meran (BZ)

Die Einreichung muss innerhalb von 30 Tagen ab Beginn der beanstandeten Leistung erfolgen (laut Protokolldatum der Stadtwerke).
Nach Anerkennung der Gültigkeit des Antrags schreiben die Stadtwerke den Betrag in der jeweils nächsten Rechnung gut.
Die Trinkwasser-Dienstleistungscharta wurde unter Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27. Januar 1994 bzgl. der Grundsätze zur Erbringung von öffentlichen Leistungen sowie der Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 29. April 1999, die ein allgemeines Bezugsschema für die Erstellung der Charta für den integrierten Wasserdienst liefert, erstellt und angewandt und wurde durch den Verwaltungsrat am 22.3.2010 genehmigt.
Sie fördert eine größere Transparenz in den Geschäftsbeziehungen, ein besseres Verständnis der Verträge sowie die Kontrolle der Tätigkeit der Stadtwerke. Diese sind auf diese Weise dazu angehalten, verbindlichere und besser messbare Verpflichtungen einzuhalten, um so den Versorgungsdienst zu optimieren, sowohl was die tatsächlich geleistete Qualität, als auch die wahrgenommene Qualität angeht. Die Stadtwerke stehen voll hinter diesem „offenen" Ansatz für die Handhabung ihrer Dienste und sehen in diesem eine Möglichkeit zur Anerkennung der guten Qualität der erbrachten Leistungen sowie ein hervorragendes Mittel zur weiteren Verbesserung.
Die Trinkwasser-Dienstleistungscharta steht den Kunden außer auf dieser Seite auch am Schalter der Stadtwerke in der A.-Brogliatistraße 12 zur Verfügung und wird allen Kunden bei der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt.

Dienstleistungscharta für die Trinkwasserversorgung

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