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Muss für jeden einzelnen Dienst gesondert eine Einzugsermächtigung erteilt werden?

Muss für jeden einzelnen Dienst gesondert eine Einzugsermächtigung erteilt werden?

Für die einzelnen Dienste müssen jeweils gesonderte Einzugsermächtigungen vom Girokonto erteilt werden. Diese gelten ausschließlich für laufende Lieferungen, Wasser, Abfall und Grünmülltonne. Die Einzugsermächtigungen gelten nicht für Rechnungen der Sonderdienste (Recyclinghof, Sperrmüll usw.). Diese müssen gesondert beglichen werden.