• Abwasser
Was ist zu tun falls...

Antrag auf Genehmigung des Projekts für die Abwasserbeseitigung

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag kann gestellt werden von:

  • dem Eigentümer des Gebäudes oder der Parzelle;
  • einem gesetzlichen Vertreter des/der Eigentümer/s des Gebäudes oder der Parzelle (z. B. Hausverwalter).



DEM PROJEKT BEIZUFÜGENDE UNTERLAGEN:

  • allgemeiner Lageplan im Maßstab max. 1:500 mit folgenden Angaben: Verlauf der Schmutzwasserleitungen bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisierung, Entsorgungssysteme für das Regenwasser laut Rundschreiben Nr. 1/05 des Amtes für Gewässerschutz, die Koten der Oberflächen in der Nähe und bezogen auf die öffentlichen Flächen und eventuelle Vorrichtungen, die den Abfluss des Regenwassers vom Privatgrund auf den öffentlichen Grund verhindern;
  • kurzer technischer Bericht bezüglich der Dimensionierung der Entsorgungsanlagen der Abwässer;
  • Mappenauszug mit dem Verlauf der privaten Schmutzwasserleitungen bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisierung;
  • Grundriss im Maßstab max. 1:200 mit Angabe des internen Sammelnetzes von Schmutz- und Regenwasser sowie des entölten Wassers im Falle von Garagen mit mehr als 9 Stellplätzen und/oder im Falle von Bodenabläufen am Garagenboden;
  • Längsprofil der Abwasserleitungen vom Gebäude bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisierung im Maßstab max. 1:200 mit Angabe des Rohrmaterials, des Gefälles, des Durchmessers, der Deckelkoten, Gerinnekoten und Einlaufkoten in die Inspektionsschächte, alle bezogen auf die Nullkote des Gebäudes;
  • Gebäudeschnitt im Maßstab max. 1:200 mit Angabe der Fallleitungen und den diesbezüglichen Entlüftungen sowie den Koten der Stockwerke;
  • falls Leitungen auf Grundstücken Dritter verlegt werden und/oder die Leitung an Leitungen Dritter angeschlossen werden, muss von den betroffenen Eigentümern das schriftliche Einverständnis eingeholt werden, das auch durch Unterschrift auf den Planunterlagen gegeben werden kann.



KOSTEN:
Im Falle der Genehmigung des Projekts erhält der Kunde eine entsprechende schriftliche Mitteilung (Einschreibebrief mit Rückschein), mit dem um Übergabe von zwei Stempelmarken zu 16,00 € + 1,04 € für Sekretariatsgebühren gebeten wird.

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