Was ist zu tun falls...

Abschluss eines neuen Wasservertrags oder Eintritt in einen Vertrag

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag kann direkt vom Anschlussinhaber oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Im Falle der Versorgung einer Eigentümergemeinschaft kann der Anschlussinhaber sein:

  • der Hausverwalter;
  • einer der Eigentümer, wenn kein Hausverwalter vorhanden ist;
  • für gewerbliche Tätigkeiten der gesetzliche Vertreter oder sein Bevollmächtigter.

 

N.B. Die bevollmächtigte Person muss mit einer schriftlichen Vollmacht versehen sein.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN

  • Gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass).
  • Steuernummer und/oder MwSt.Nr.;
  • Datum und Nummer der Baugenehmigung, wenn das Gebäude nach 1977 gebaut wurde;
  • Katasterauszug;
  • Kopie der gesetzlich ausgestellten Konformitäts- oder Übereinstimmungserklärung der Anlage (nur für neue Anschlüsse und die Abänderung, Erweiterung, ausserordentliche Wartung von Anlagen innerhalb bereits angeschlossener Gebäude);
  • Für gewerbliche Tätigkeiten Kopie des Eintrags bei der Handelskammer;

 

KOSTEN:

  • Anschlusskosten: 52,80 € + MWSt (10%)
  • Stempelmarke für den Vertrag (virtuell): 16,00 €

 

Diese Kosten werden mit der nächstmöglichen Rechnung berechnet.

KOSTEN FÜR EINE BAUSTELLE:

  • Anschlusskosten: 52,80 € + MWSt (10%)
  • Stempelmarke für den Vertrag (virtuell): 16,00 €
  • Kaution: 516 €

 

Diese Kosten müssen mittels Scheck oder Bancomat bezahlt werden. (Bargeld wird nicht angenommen).

KOSTEN FÜR EIN PROVISORIUM:

  • Anschlusskosten: 52,80 € + MWSt (10%)
  • Abmeldungskosten: 52,80 € + MWSt. (10%)
  • Stempelmarke für den Vertrag (virtuell): 16,00 €
  • Kaution: 77 €

Diese Kosten müssen mittels Scheck oder Bancomat bezahlt werden. (Bargeld wird nicht angenommen).
 

 


Eintritt in einen Wasserversorgungsvertrag mit offenem Zähler

WICHTIG: Der neue Kunde muss sich vom vorherigen Anschlussinhaber eine schriftliche Vollmacht ausstellen lassen oder mit ihm zusammen vorstellig werden.

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag kann direkt vom neuen Anschlussinhaber oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Im Falle der Versorgung für eine Eigentümergemeinschaft kann der Anschlussinhaber sein:

  • der Hausverwalter;
  • einer der Eigentümer, wenn kein Hausverwalter vorhanden ist;
  • im Falle von gewerblichen Tätigkeiten der gesetzliche Vertreter oder sein Bevollmächtigter.

 

Falls der Anschlussinhaber verstorben ist, muss der Antrag auf Ummeldung von einem gesetzlichen Erben gestellt werden: Hierzu ist eine Selbstbescheinigung erforderlich, die bei unseren Büros vorgenommen werden kann.
N.B. Die bevollmächtigte Person muss mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet sein.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN:

  • Gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass).
  • Steuernummer und/oder UST-Id-Nr.;
  • Datum und Nummer der Baugenehmigung, wenn das Gebäude nach 1977 gebaut wurde;
  • Katasterauszug;
  • Im Falle von gewerblichen Tätigkeiten Kopie des Eintrags bei der Handelskammer.
  • Für Gesellschaften eine Erklärung zur Bestätigung der Identität des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft.

 

KOSTEN:

  • Kosten für den neuen Anschlussinhaber: 26,40 € + MWST. (10%) + 16,00 € für Steuermarke (virtuell).
  • Kosten für den alten Anschlussinhaber: 26,40 € + MWST. (10%).
  • Kosten für die Ummeldung auf den Erben: 16,00 € für Steuermarke (virtuell).

 

Diese Kosten werden mit der nächstmöglichen Rechnung berechnet.
 

 


Abmeldung eines Wasserversorgungsvertrags

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag muss vom Anschlussinhaber oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. 
Die bevollmächtigte Person muss mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet sein.
Die Abmeldung kann auch schriftlich beantragt werden, unter Angabe einer Anschrift für die Zusendung der letzten Rechnung.
Falls der Anschlussinhaber verstorben ist, muss die Abmeldung nach Selbstbescheinigung von einem gesetzlichen Erben beantragt werden.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN

  • Gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass).

 

KOSTEN:

  • Abmeldungskosten: 52,80 € + MWSt. (10%).

 

Diese Kosten werden mit der nächstmöglichen Rechnung berechnet.

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