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Antrag nach Änderung der Firmenbezeichnung (ohne Änderung der Ust-Id-Nr.)
Antrag nach Änderung der Firmenbezeichnung (ohne Änderung der Ust-Id-Nr.)
In diesem Fall ist eine schriftliche Mitteilung per Brief oder Fax ausreichend, mit der die neue Firmenbezeichnung bekannt gegeben wird.
WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der neuen Gesellschaft oder einem seiner Bevollmächtigten gestellt werden.