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Antrag nach Änderung der Firmenbezeichnung (mit Änderung der Ust-Id-Nr.)

Antrag nach Änderung der Firmenbezeichnung (mit Änderung der Ust-Id-Nr.)

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der neuen Gesellschaft oder einem seiner Bevollmächtigten gestellt werden.
N.B. Die bevollmächtigte Person muss mit einer schriftlichen Vollmacht versehen sein.
Die Vorgehensweise ist die gleiche wie unter Eintritt in einen Versorgungsvertrag beschrieben.