Lieferanten

Verbindliche Angabe des CIG in den Rechnungen
 
Die Stadtwerke Meran AG ist eine öffentlich beteiligte Gesellschaft und unterliegt daher den Entscheidungen der Agentur der Einnahmen, welche mitgeteilt hat, dass die elektronischen Rechnungen CIG und/oder CUP enthalten müssen, damit sie bezahlt werden können.
Der Lieferant muss daher bei Ausstellung der Rechnung den CIG und/oder CUP in das dafür vorgesehene Feld eintragen. 
Ohne vollständige Angabe dieser Daten können die Rechnungen in Zukunft nicht mehr bezahlt werden.
Für zusätzliche Informationen stehen wir unter info@swmeran.it  zur Verfügung.
 
 
Empfängerkodex
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übermitteln wir Ihnen unsere Empfangsdaten für die elektronische Rechnung.
Der Empfängerkodex lautet C1QQYZR
Bitte verwenden Sie die übermittelten Daten ab 01.01.2019 bei der Rechnungsstellung.
Vielen Dank!

 

Pflicht zur elektronischen Fakturierung ab 1. Juli 2018

bzgl. der Pflicht zur elektronischen Fakturierung ab dem 01-07-2018 von Leistungen, die durch Subunternehmen der Vertragskette im Rahmen eines durch Ausschreibung vergebenen Auftrags mit der öffentlichen Verwaltung über Arbeiten, Leistungen und Lieferungen, erbracht werden, teilen wir mit, dass laut Klarstellung durch die Agentur der Einnahmen, diese Pflicht zur ELEKTRONISCHEN FAKTURIERUNG AB 01-07-2018 NICHT BESTEHT, wenn an der Spitze der Vertragskette keine öffentliche Körperschaft steht, sondern ein Auftraggeber, der von öffentlichen Körperschaften beherrscht wird, so wie in unserem Fall. Die Pflicht zur elektronischen Fakturierung ab dem 01-07-2018 besteht nur im dann, wenn die Vergabe durch eine öffentliche Verwaltung im engen Sinn der Bezeichnung erfolgt.

ZUSAMMENFASSEND: BIS ZUM 01-01-2019 UNTERLIEGT DIE STADTWERKE MERAN AG NICHT DER ELEKTRONISCHEN FAKTURIERUNG.

 

Split payment und elektronische Rechnung an öffentliche Verwaltungen
 
Im Hinblick auf die Regelung des SPLIT PAYMENT, in Anwendung des MwSt.-Gesetzes Nr. 633/1972 Art. 17-ter, unterliegt die Stadtwerke Meran AG ab 01.07.2017 dem Verfahren der geteilten Zahlung.
 

Informationen über die Verarbeitung Personenbezogener Daten für die Lieferanten